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Von: Rolf Schälike
Ist doch herrlich, wie in Finnland die Unabhängigkeit der Richter gewahrt wird. Richter brauchen nichts zu fragen, nur unabhängig zu denken und entsprechend zu entscheiden. Die Richter sind befreit von...
View ArticleVon: Martin Overath
Das Kreuzverhör gem. § 239 StPO ist halt in Deutschland eine Gesetzesleiche.
View ArticleVon: dentix07
Wenn ich nicht völlig falsch liege, wird Finnland zu Skandinavien gerechnet. Und da habe ich, nach dem was ich bezüglich skandinavischen Sexualstrafrechts(Schweden, Dänemark)vernommen habe, ein...
View ArticleVon: Rainer Pohlen
Ihr nachvollziehbares “unangenehmes Grummeln im Bauch”, lieber Dentix07, war unnötig. Sash! ist, wie Sie im strafblog nachlesen können, tatsächlich freigesprochen worden. Die Finnen haben´s genauso...
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